Eine gute Möglichkeit die Effektivität von Maßnahmen zu beurteilen ist es sich komplexe Sachverhalte anhand von messbaren Zahlen zu vereinfachen um Trends und Entscheidungen daraus leichter ableiten zu können.
Immer mehr Unternehmen erstellen auch im Personalbereich Kennzahlen. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein, zum einen bestehen gesetzliche Verpflichtungen für die Erhebung bestimmter Kennzahlen in diesem Bereich, zum anderen besteht häufig im Personalbereich ein hohes Optimierungspotential. Die verwendeten Kennzahlen können dabei in qualitative und quantitative Kennzahlen unterschieden werden
Es gibt bisher jedoch noch keine Kennzahl, die der Geschäftsführung ein Indiz dafür gibt, wie effektiv sie die Leistungen Ihrer Mitarbeiter vergütet. Jeder Unternehmer kennt das Problem der Thematik Gehaltserhöhung. Wenn der Mitarbeiter 50 EUR mehr an Nettogehalt auf seinem Lohnzettel vorfinden soll, muss der Unternehmer je nach Steuerklasse und Bruttoeinkommen zwischen 80 und 150 EUR in die Hand nehmen. Dieses System ist ineffektiv aber eben meistens unvermeidlich.
Es gibt bisher keine Kennzahl die der Unternehmensführung Auskunft gibt, wieviel Nettogehalt tatsächlich beim Mitarbeiter ankommt im Verhältnis zu den jeweiligen Lohngesamtkosten. Je höher nämlich das Verhältnis von Nettogehalt zu Gesamtaufwand umso effektiver bezahlt ein Unternehmen seine Mitarbeiter. Durch geeignete Maßnahmen kann jedes Unternehmen in Deutschland unter Kenntnis und Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten dieses Verhältnis verbessern.
Deswegen findet in der Beratungspraxis von Kanzlei C5 eine neue wichtige Personalkennzahl Anwendung, die Employee Benefit Payment Rate (=EBPR).
Die EBPR ist der absolute Nettoauszahlungsbetrag des Gehaltes in EUR an den Arbeitnehmer im Verhältnis zu den jeweiligen Lohngesamtkosten des Arbeitgebers.
Je höher der Prozentsatz, desto höher der Wirkungsgrad. Je höher der Wirkungsgrad, umso besser für Unternehmen und Mitarbeiter.
Die EBPR Kennzahl kann durch geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und dem Sozialversicherungsrecht verbessert werden.
Alleine das deutsche Einkommenssteuerrecht sieht über 100 verschiedene Bausteine für das innovative Gestalten von Lohn vor. Wichtig hierzu ist, dies nur unter Begleitung von erfahrenen Unternehmensberatungen wie Kanzlei C5 anzugehen. Kontaktieren Sie uns, wir bringen Ihre Unternehmung voran.