Ein arbeitsrechtliches Muß

Eine in 90% der Unternehmen vergessene arbeitsrechtliche Notwendigkeit – die Versorgungsordnung.

Die Bedeutung der Versorgungsordnung wird momentan von den wenigsten Beteiligten in ihrem ganzen Umfang erkannt. Die Versorgungsordnung ist ein arbeitsrechtliches Basisdokument, das dem Unternehmen Rechtssicherheit und den Mitarbeitern Transparenz im Bereich betrieblichen Versorgungsmöglichkeiten bietet. Alle Beteiligten (Unternehmer, Mitarbeiter, Steuerberater, rechtlicher Berater, Versicherungsmakler) im Bereich betriebliche Versorgung sind sich der verschiedenen Haftungsproblematiken ihres jeweiligen Geschäftsfeldes bewusst. Doch niemand betrachtet aus meiner Sicht ausreichend den Themenkomplex der Versorgungsordnung in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht als Ganzes.

Die bestehenden Risiken in den Unternehmen sind enorm und können teilweise existenzgefährdend werden (z.B. Fondspolicen ohne Mindestgarantie im Ablauf -> der Arbeitgeber muss für Verluste haften, falsch berechnete und falsch rückgedeckte Pensionszusagen -> Fa. muss nachfinanzieren und oder steuerliche Konsequenzen tragen), wenn hier nicht ein Problembewusstsein entsteht, das zu einer substantiellen Beschäftigung mit diesem Themenkomplex führt. In der erlebten Praxis ist es bisher häufig so, dass

Unternehmensführung, Betriebsräte, Steuerberater, Anwälte und bAV Berater oftmals isoliert jeder für sich arbeiten und nur die jeweils direkt ihr Themengebiet betreffenden Punkte abarbeiten. Nur durch interdisziplinären Austausch lassen sich die per Gesetz bestehenden Haftungsrisiken und Fallen minimieren und kalkulierbarer machen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmen und deren Berater werden in der Zukunft stetig steigen und noch komplexer werden. Als Beispiele hierfür seien das neue BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) und der neue Versorgungsausgleich, der auch bei betrieblichen Versorgungen angewendet werden muss, genannt. Die Anforderungen durch stets neue EU Richtlinien und Vorschriften werden ebenfalls zunehmen.
Gerade das AGG (Antidiskriminierungsgesetz) das am 17.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, zeigt beispielhaft deutlich die Auswirkungen auf die Unternehmen.

Eine nachhaltige Lösung dieser komplexen Anforderungen erfordert meines Erachtens unbedingt die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dies kann zu einer Haftungsreduktion und zu deutlichen Wettbewerbsvorteilen der Unternehmen führen. Ebenso werden durch eine nachhaltige und umfassende Beratung auch die beteiligten Steuerberater, Rechtsanwälte sowie bAV Berater ihre Haftungsrisiken minimieren und ihren Klienten einen höheren Mehrwert bieten können. Nicht zuletzt profitieren die Angestellten, die eine Betriebsrente erhalten, da sie klar wissen womit sie zukünftig in ihrer betrieblichen Versorgung rechnen können.

Posted on 1. März 2016 in Allgemein

Share the Story

About the Author

Leave a reply

Back to Top